Deutschland

Länderübergreifende Projekte im DigitalPakt Schule

m DigitalPakt Schule werden auch Projekte, die von den Ländern gemeinsam realisiert werden, gefördert. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sind für solche länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen fünf Prozent der Mittel vorbehalten. Länderübergreifend sind gemäß § 3 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen förderfähig, die

  • von den Schulen unmittelbar nutzbar sind.
  • dazu beitragen, die Ziele des DigitalPakts Schule, der Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ zu erreichen oder
  • eine effizientere Nutzung der eingesetzten Mittel ermöglichen und länderübergreifende Entwicklungsziele im Kontext schulischer Bildung verfolgen.

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Länderübergreifende Projekte im DigitalPakt Schule

m DigitalPakt Schule werden auch Projekte, die von den Ländern gemeinsam realisiert werden, gefördert. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sind für solche länderübergreifenden Investitionsmaßnahmen fünf Prozent der Mittel vorbehalten. Länderübergreifend sind gemäß § 3 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen förderfähig, die

  • von den Schulen unmittelbar nutzbar sind.
  • dazu beitragen, die Ziele des DigitalPakts Schule, der Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ zu erreichen oder
  • eine effizientere Nutzung der eingesetzten Mittel ermöglichen und länderübergreifende Entwicklungsziele im Kontext schulischer Bildung verfolgen.