Förderung EDV-Ausstattung Pflichtschulen

Die Top-Up-Förderung des Landes Vorarlberg für die EDV-Ausstattung der Pflichtschulen wurde verlängert.

Gefördert wird die EDV-Ausstattung für den Schulunterricht an Pflichtschulen (EDV-Hardware, Verkabelung, Netzwerkkomponenten, Internetanschlüsse, Server, Drucker, Datenprojektoren, interaktive Tafeln, usw.).

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 25 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Nicht förderbar sind die Kosten für die Anschaffung des EDV-Mobiliars (wie z.B. Tische und Stühle); ebenso können auch EDV-Software-Kosten nicht gefördert werden. Die Förderaktion ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Im Rahmen des Impulsprogrammes „Digitalisierungspaket für Schulen“ wird für die Anschaffung von EDV-Ausstattungen an Vorarlberger Pflichtschulen, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023, zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen gem. FAG eine Top-Up-Förderung in der Höhe von 20 %-Punkten gewährt. Dafür muss kein gesonderter Förderungsantrag gestellt werden.

Informationen zu den Förderrichtlinien

Förderung EDV-Ausstattung Pflichtschulen

Die Top-Up-Förderung des Landes Vorarlberg für die EDV-Ausstattung der Pflichtschulen wurde verlängert.

Gefördert wird die EDV-Ausstattung für den Schulunterricht an Pflichtschulen (EDV-Hardware, Verkabelung, Netzwerkkomponenten, Internetanschlüsse, Server, Drucker, Datenprojektoren, interaktive Tafeln, usw.).

Abhängig von der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt die Förderung zwischen 25 und 45 Prozent der anerkannten Kosten. Nicht förderbar sind die Kosten für die Anschaffung des EDV-Mobiliars (wie z.B. Tische und Stühle); ebenso können auch EDV-Software-Kosten nicht gefördert werden. Die Förderaktion ist bis zum 31.12.2025 befristet.

Im Rahmen des Impulsprogrammes „Digitalisierungspaket für Schulen“ wird für die Anschaffung von EDV-Ausstattungen an Vorarlberger Pflichtschulen, im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023, zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen gem. FAG eine Top-Up-Förderung in der Höhe von 20 %-Punkten gewährt. Dafür muss kein gesonderter Förderungsantrag gestellt werden.

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