Wie ein EU-Kinderschutzgesetz die Presse- und Meinungsfreiheit einschränken kann

Die EU-Kommission will Onlinedienste zwingen, Inhalte ihrer Nutzer nach Missbrauchsdarstellungen und Grooming zu durchforsten – selbst in verschlüsselten Chats.

Selten hat ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission so viel Widerspruch in kurzer Zeit geerntet, wie die am 11. Mai vorgestellten "neuen EU-Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet". Dies liegt keineswegs am unbestritten wichtigen Ziel, die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder einzudämmen. Es sind die Mittel dazu, die auf rigide Ablehnung von vielen Seiten stoßen. Längst hat sich für den Kommissionsentwurf der Begriff "Chatkontrolle" etabliert.