Anschaffung von Tablets/IPads für die Primarstufe

Im Rahmen des Digitalisierungspakets für Schulen unterstützt das Land Vorarlberg die Anschaffung von Tablets. Mit der erweiterten IKT-Förderung wird die IT-Infrastruktur und der Bezug von Geräten durch die Schulerhalter gefördert.

Einen besonderer Impuls stellt die erhöhte Förderung in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 von bis zu 65 Prozent dar.
Achtung: Diese Impulsförderung (+ 20%) läuft mit Ende Kalenderjahr 2023 aus. Ensprechende Anschaffungen müssen noch im Kalenderjahr 2023 bezahlt und bis spätestens Mitte Jänner 2024 muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden.

  • Die pädagogischen und infrastrukturellen Bedingungen an der Schule sind gegeben.
  • Der Schulerhalter befürwortet die Anschaffung von Geräten und übernimmt die Finanzierung.
  • Pädagogisches Knowhow: Die Schule verfügt über das Knowhow im Umgang mit den Geräten und deren Einsatz im Unterricht.
    Nachweis beispielsweise durch:
    • Absolvierung von entsprechenden SCHILF/SCHÜLF Angeboten
    • Absolvierung des Hochschullehrgangs „Digitale Grundbildung“
    • Lehrpersonen, welche als Multiplikator/innen das Knowhow in der Schule einbringen und die entsprechenden Erfahrungen nachweisen können.  
  • Konzept: Es gibt ein (pädagogisches) Konzept für den Einsatz der Geräte.
    (Wie werden die Geräte eingesetzt? Wer betreut die Geräte? …) – Vgl. Formular
  • Infrastruktur: An der Schule sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz der Geräte gegeben (Internet, WLAN). In Zusammenarbeit mit dem IT-Regionalbetreuer wurden die Bedingungen geprüft.
  • Commitment zum Konzept: Die Schulleitung sowie die Lehrpersonen der Schule tragen das pädagogische Konzept mit.
     

Die Prüfung der schulischen Voraussetzungen erfolgt über ein Formular. Das ausgefüllte Formular ist an den/die zuständige/n Schulqualitätsmanager/in zur Bestätigung zu übermitteln. Die Rückmeldung erfolgt über das Formular an die Schule und die Bildungsdirektion.

Wenn der Schulerhalter der Anschaffung und Finanzierung der Geräte zustimmt, dann bestellt dieser die Geräte über den ÖBS-Shop. Die Abwicklung der Förderung erfolgt wie bei anderen Hardware-Anschaffungen über die Finanzabteilung des Landes. Die Geräte sind im Eigentum des Schulerhalters und für den Einsatz an der Schule bestimmt. Sie verbleiben am Schulstandort.

Download Formular: Prüfung der schulischen Voraussetzungen
 

Kleine Schule10 - (15) Stück / Schule
Mittlere und große Schule25 Stück / Schule

Wenden Sie sich bitte an:

  • bei technischen Themen: IT-Regionalbetreuer
  • bei pädagogischen Themen: Schulqualitätsmanager/in

Infos kompakt zum Download

Tablets_Primarstufe_Informationsblatt